Honorar

Die Leistungen eines Architekten sowie eines Ingenieurs sind frei auszuhandeln. Die Vergütung dieser Leistungen ebenfalls. Allerdings wird sich diese an der sogenannten HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anlehnen. Hierin wird die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeit des Projektes eingeordnet..

In ihr werden die Leistungen des Architekten und Ingenieurs in neun Phasen gegliedert und beschrieben. Hierzu gehören..

...1. Grundlagenermittlung ...2. Vorplanung ...3. Entwurfsplanung ...4. Genehmigungsplanung ...5.Ausführungsplanung ...6. Vorbereitung der Vergabe ...7. Mitwirkung bei der Vergabe ...8.Objektüberwachung ...9. Dokumentation

Der Schwierigkeitsgrad einer Bauaufgabe gliedert sich wiederum in fünf Honorarzonen. Wohnhäuser mit einer durchschnittlicher Ausstattung und einem durchschnittlichem Planungsaufwand wären beispielsweise in der Honorarzone III angesiedelt. Entsprechend gliedern sich die anderen Zonen ein.

In den anrechenbaren Nettobaukosten sind nur die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber die Kosten, wie zum Beispiel der Grundstückspreis oder die Erschließungskosten, enthalten. Der Vorteil für den Bauherrn liegt darin, dass der Architekt unabhängig von Dritten Planen und Bauen kann und nur dem Bauherrn verpflichtet ist. Die Annahme von Vermittlungsgelder und Provisionen ist ihm untersagt. Der treuhänderische Umgang mit den Geldern des Bauherrn ist eine Verpflichtung für den Architekten.