Haben Sie schon einmal gebaut ? Wenn ja, haben Sie sicherlich noch alle Bestimmungen im Kopf, die beim Bauen einzuhalten sind. Frust haben Sie sich bestimmt auch geholt, als Sie früher auf die Baugenehmigung gewartet haben und mit ansehen mussten, wie Ihnen die Kreditkosten davonliefen während Sie noch in Miete wohnten.

Seit dem 1.10.2002 ist nun die neue Hessische Bauordnung (HBO) in Kraft. Hierin sollte nun alles anders und somit viel besser werden. In Ihr wird dem Bürger die Verantwortung übertragen, sämtliche Bauvorschriften zu beachten. Staatliche Aufgaben gehen auf den Privatmann über.

Baugenehmigungen für Wohnhäuser (außer Hochhäuser) werden im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr durch die Bauaufsicht erteilt. Der Bauherr bzw. sein Architekt hat in Zukunft die Gesetze und Verordnungen selbst zu beachten und in die Planung einzuarbeiten.

Aufgabe der Bauaufsicht in der Vergangenheit war es gewesen, Bestimmungen die außerhalb der HBO stehen, -Naturschutz, Denkmalschutz, Arbeitschutz, Brandschutz etc.- mit zu überprüfen. Damit ist ebenfalls Schluss. Heute hat sich der Bauherr und sein Architekt eigenverantwortlich darum zu kümmern, alle Nebengenehmigungen einzuholen. Ergebnis dieser Änderung in der Verordnung ist, das hiermit der sprichwörtliche "Gang von Pontius zu Pilatus" herauf beschworen wurde. Eine Vereinfachung und Verfahrensverkürzung ist dadurch nicht erreicht. Fakt ist: Pläne zeichnen, Anträge stellen, Nachweise führen, all dies bleibt nach wie vor beim Alten. Wer geglaubt hat das Verordnungen abgeschafft wurden, wurde getäuscht. Einzig die Verantwortlichkeit hat sich verlagert.

Baugenehmigung