Seit dem 4.7.2019 wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure durch den EuGH in einigen Teilen als rechtswidrig eingestuft. Die seit Jahrzehnten bewährte Vergütungsordnung, die der einheitlichen Preisfindung für den Bauherren und dem Planer diente, wurde hochrichterlich gekippt. Die Vergütung der Architekten- und Ingenieurleistungen sind nun frei verhandelbar. Allerdings kann diese Vergütungsordnung als Grundlage zur Berechnung des Honorars herangezogen werden.